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Haltungsstufe_eins.png

Haltungsform 1

PLATZ: 

HALTUNG: 

BESCHÄFTIGUNG:

FÜTTERUNG:

VORAUSSETZUNG:

 Mindestfläche gesetzlich vorgeschrieben:  z.B.: für 50-110 kg 0,75 m²/Tier

 Stallhaltung

Organisches, rohfaserreiches Beschäftigungsmaterial

QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel

QS oder als vergleichbar anerkannt

Haltungsstufe_zwei.png

Haltungsform 2

PLATZ: 

HALTUNG: 

BESCHÄFTIGUNG:

FÜTTERUNG:

VORAUSSETZUNG:

Mindestfläche 10 % mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben z.B.: für 50-110 kg 0,825 m²/Tier

 Stallhaltung

Organisches, rohfaserreiches Beschäftigungsmaterial zusätzlich Raufutter

QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel

Initiative Tierwohl oder als vergleichbar anerkannt

Haltungsstufe_drei.png

Haltungsform 3

PLATZ: 

HALTUNG: 

BESCHÄFTIGUNG:

FÜTTERUNG:

VORAUSSETZUNG:

Mindestfläche 40% mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben: z.B.: für 50-110 kg 1,05 m²/Tier

Stallhaltung mit Außenklimareizen; mind. Offenfrontstall

Organisches, rohfaserreiches Beschäftigungsmaterial, zusätzlich Stroh (als Einstreu oder Raufutter) oder vergleichbares Material

Futtermittel ohne Gentechnik während der gesamten Mastphase

Teilnahme an einem in der Haltungsform registriertem Programm

Haltungsstufe_vier.png

Haltungsform 4

PLATZ: 

HALTUNG: 

BESCHÄFTIGUNG:

FÜTTERUNG:

VORAUSSETZUNG:

Mindestfläche 100% mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben: z.B.: für 50-110 kg 1,5 m²/Tier

Stallhaltung mit ständigem Zugang zu Auslauf oder Freilandhaltung

Organisches Beschäftigungsmaterial: Stroh oder vergleichbare Substrate

Futtermittel ohne Gentechnik während der gesamten Mastphase. Mindestens 20% aus eigenem Betrieb bzw. aus der Region

Teilnahme an einem in der Haltungsform registriertem Programm

Haltungsstufe_fünf.png

Haltungsform 5

PLATZ: 

HALTUNG: 

BESCHÄFTIGUNG:

FÜTTERUNG:

VORAUSSETZUNG:

< 110 kg = 1,3 m² Stallfläche + 1,0 m² Auslauf

 Im Stall auf Einstreu, max. 50% der Stallfläche als Spaltenboden

Organisches Beschäftigungsmaterial: Stroh oder vergleichbare Substrate

100% Bio-Futter, mind. 20% des Futters aus eigenem Betrieb oder aus der Region kommend. Gentechnische veränderte Futtermittel verboten!

Teilnahme an einem in der Haltungsform registriertem Programm

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